Folgekostenrechnung- eine Erfolgsgeschichte

29.01.2023 –

 

in der Ratssitzung am 06.September 2018 haben die Mitglieder des Rates der Stadt Pattensen

die obligatorische Verwendung eines Kostenrechners für die Ermittlung der Folgekosten, die durch neue Bau- oder Gewerbegebieten entstehen. Der Folgekostenrechner ist im Vorfeld jeder Bauleitplanung einzusetzen und das Ergebnis in den entsprechenden Gremien vorzulegen.

beschlossen. Ziel dieser Folgekostenberechnung ist die Ermittelung des Nutzens und der Kosten für geplante Baumaßnahmen.

Hier werden erwartete Mehreinnahmen aus Steuern, Abgaben und Kaufkraft-Anstieg den erforderlichen Aufwendungen für Infrastrukturmaßnahmen an Straßen, Rohrleitungen aber auch Brandschutz (Feuerwehr) gegenübergestellt. Betrachtet wird auch, ob ausreichend Kita-Plätze und Plätze an den Grundschulen zur Verfügung stehen. In dem Fall, das diese Plätze nicht ausreichen, werden die anteiligen Kosten für diese Einrichtungen berücksichtigt.

Die Auswertung erfolgt über einen Zeitraum von 25 Jahren und stellt das Ergebnisfür für drei mögliche Szenarien, abhängig davon wie groß der Anteil an neu zugezogenen Bürgern aus anderen Kommunene ist,dar.

Mit der Vorlage dieser Folgekostenberechnung können die Mitglieder des Rates für jedes einzelne neue Baugebiet abwägen, ob die Ausweisung sinnvoll und im Interesse der Bürger der Stand ist, ob die Kosten und der Nutzen in einem vertretbaren Verhältnis auch zu anderen Belangen stehen.

Wir setzten uns für den Fortbestand der Pflicht zur Erstellung von Folgekostenberechnungen ein, wollen das Instrument weiterentwickeln und Wege eröffnen, wie Investoren an den Folgekosten beteiligt werden können. Aus unserer Sicht müssen diees Investoren an den Kosten der Stadt angemessen beteiligt werden, damit nicht die Allgemeinheit für die Gewinne aufkommt.

Die Folgekostenberechnung verhindert in keinem Fall die Entwicklung unserer Stadt. Im Wissen um die anfallenden Kosten kann zum Beispiel bei sozialen Wohnungsbau auf die Erhebung von Beiträgen zu den Folgekosten verzichtet werden. Das liegt im Ermessen des Rates zum Wohle unserer Bürger.

 

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