GRÜNER Antrag für blühende Gärten

07.12.2020 –

Die Pattenser GRÜNEN haben einen weiteren Antrag zu blühenden Vorgärten statt Betonwüsten vorgelegt.

Um dies noch einmal deutlich zu sagen: „Es geht uns nicht darum Schottergärten zu verbieten. Das müssen wir auch gar nicht, da es bereits unzulässig ist“, so Uwe Hammerschmidt, der sich über einige unqualifizierte Kommentare in den Sozialen Medien wundert.

Da der ursprüngliche Antrag noch einmal zur Beratung in die Fraktionen zurückverwiesen wurde, haben wir weitere konkrete Maßnahmen formuliert. Diese sollen das große Potenzial blühender Gärten auf Privatgrundstücken publik machen und Mitbürger*innen über verschiedene Plattformen informieren.

Neben der ursprünglichen Forderung in Bebauungsplänen auf den Passung, dass nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen, hinzuweisen, wurde vorgeschlagen auf der Internetseite der Stadt Pattensen eine neue Plattform mit Informationen zur Gestaltung von Gärten, zu weiteren Informationsquellen und mit regelmäßigen Veröffentlichungen einzurichten. Zusätzlich soll bei der Stadtverwaltung eine E-Mail-Adresse eingerichtet werden, die interessierten Bürger*innen die Möglichkeit der Information und Kontaktaufnahme bietet.

Zahlreiche Broschüren bieten die Möglichkeit der anschaulichen Information zur Gestaltung der Hausgärten. Dazu sollen einige im Rathaus ausgelegt werden. Diese und eine kleinen Blühmischung könnten Neubürger*innen als Starterpaket mit weiteren Infos der Verwaltung mitgegeben werden.

Da sich in den Beratungen zum ursprünglichen Antrag alle Parteien gegen Schottergärten ausgesprochen haben, finde ich es ein gutes Zeichen, wenn die Parteien auf ihren eigenen Internetseiten einen Link zu entsprechenden Seite der Stadtverwaltung einrichten würden, so Uwe Hammerschmidt.

„Das ist die dritte Fruchtfolge: Die Großeltern hatten noch Blumen, die Eltern haben alles ordentlich eingesät, und wenn die Enkel es besonders schön machen wollen, lassen sie sich Recyclingmaterial vors Fenster kippen“ (Zeit Nr. 50/2020 vom 2.12.2020).

 

Der Antrag ist zu finden unter: pattensen.more-rubin1.de/vorlagen_details.php

 

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